Der Verfassungsgerichtshof setzt sich zusammen aus der Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, den beiden lebensältesten Präsidenten der Oberlandesgerichte des Landes und vier vom Landtag auf die Dauer von sechs Jahren gewählten Mitgliedern. Die Wahl erfolgt in der Regel aufgrund eines gemeinsamen Vorschlags von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags.