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1994
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Pressearchiv 1994
29.09.1994
| VerfGH 7/94
Der Verfassungsgerichtshof hält die 5 %-Sperrklausel im nordrhein-westfälischen Kommunalwahlrecht im Hinblick auf die Kommunalwahlen von 1999 für überprüfungsbedürftig
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