50 Jahre Verfassungsgerichtshof NRW
Im März 2002 feiert der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen sein 50-jähriges Bestehen. Aus diesem Anlass hat der Präsident des Verfassungsgerichtshofs, Dr. Michael Bertrams, eine Festschrift herausgegeben, in der namhafte Vertreter aus Wissenschaft und Praxis der Geschichte des Verfassungsgerichtshofs, seinen Zuständigkeiten und seiner Rechtsprechung aus fünf Jahrzehnten nachgehen.
Am Abend des 22. März 2002 wird Präsident Dr. Bertrams im Rahmen eines festlichen Abendessens auf Schloss Wilkinghege in Münster die Festschrift der Öffentlichkeit vorstellen. Zu den Gästen des Festaktes gehören u.a. die Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dr. h.c. Jutta Limbach, der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Wolfgang Clement, der Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen Ulrich Schmidt, zahlreiche Präsidenten der Staats- und Verfassungsgerichtshöfe der Länder, die Festschrift-Autoren, darunter zahlreiche Professoren der nordrhein-westfälischen Universitäten, sowie die früheren Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs NRW, Dr. Wilhelm Pötter (97), Dr. Diether Bischoff (80), und Prof. Dr. Max Dietlein (71).
Nach der Begrüßung durch Präsident Dr. Bertrams werden der Ministerpräsident, die Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts und der Landtagspräsident Grußworte an die versammelten Jubiläumsgäste richten.
Zu Ihrer weiteren Information sind das Vorwort und das Inhaltsverzeichnis der oben genannten Festschrift beigefügt.
Vorwort des Herausgebers
Im Jahre 2002 feiert der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen seinen 50. Geburtstag. Das Licht der Welt erblickte er im März 1952, fünfeinhalb Jahre nach der Gründung des Landes Nordrhein-Westfalen im August 1946 und rund zwei Jahre nach dem Inkrafttreten der Landesverfassung am 11. Juli 1950.
Das im Februar 1952 vom Landtag beschlossene und am 18. März 1952 in Kraft getretene Gesetz über die Errichtung des Verfassungsgerichtshofs (vgl. GVBl. NRW 1952, 35) bestimmt als seinen Sitz Münster, die Stadt des Westfälischen Friedens. Hier trat der Verfassungsgerichtshof nach der ersten Verfassungsrichterwahl im Mai 1952 erstmals zusammen, von hier aus hütet er seitdem die Landesverfassung. Diese bestimmt in Art. 76, dass der Verfassungsgerichtshof sich zusammensetzt aus dem Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts, den beiden lebensältesten Oberlandesgerichtspräsidenten des Landes und vier vom Landtag auf die Dauer von sechs Jahren gewählten Mitgliedern. In dieser Zusammensetzung existiert der Verfassungsgerichtshof nunmehr in der - am 12. Mai 2000 begonnenen - 9. Wahlperiode. Die Namen aller bisherigen Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs sind am Ende dieser Festschrift dokumentiert.
Anlässlich des 40-jährigen Bestehens des Verfassungsgerichtshofs im Jahre 1992 rief der damalige Ministerpräsident Rau in Erinnerung, dass Adolf Arndt der Verfassungsgerichtsbarkeit einmal die Aufgabe zugeschrieben habe, "eine lästige Begrenzung der Macht" zu sein. Das ist - aus der Perspektive der betroffenen Politik - eine mitunter zutreffende Einschätzung. Doch die Verfassungsgerichtsbarkeit hat nicht nur eine begrenzende Funktion. Sie hat Anteil an der Staatsleitung; sie hat das gute, bisweilen das bessere Gewissen der Staatsgewalt zu sein; sie hat Rechtsfrieden zu stiften und integrierend zu wirken und sich damit als Garant für rechtsstaatliche Stabilität zu erweisen.
Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen hat in seiner 50-jährigen Geschichte Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit im Lande Nordrhein-Westfalen entscheidend mitgeprägt. Dabei war das Verhältnis zwischen gestaltender Politik und kontrollierender Verfassungsgerichtsbarkeit nicht immer spannungsfrei. Im Vordergrund stand jedoch stets das Bewusstsein, dass der Rechtsstaat auf den Grundkonsens und den wechselseitigen Respekt aller Staatsorgane angewiesen ist.
Richtschnur des Verfassungsgerichtshofs ist die Verfassung; ihr Geltung zu verschaffen, ist seine Aufgabe. Nur so ist und bleibt er eine wichtige Quelle jenes Vertrauens in das Recht, ohne das ein moderner und freiheitlicher Staat auf Dauer nicht bestehen kann.
Anlässlich des runden Geburtstages des Verfassungsgerichtshofs ist es gelungen, namhafte Vertreter aus Wissenschaft und Praxis für einen Beitrag zur nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtsbarkeit zu gewinnen. So ist ein Werk entstanden, das mehr ist als nur eine "Festschrift". Es ist eine Fundgrube für all jene, die mit Fragen der Landesverfassungsgerichtsbarkeit im Allgemeinen und mit Fragen der nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtsbarkeit im Besonderen zu tun haben. Dafür, dass ein solches Werk möglich geworden ist, sage ich allen Autoren meinen herzlichen Dank. Mein besonderer Dank gilt Herrn Richter am Oberverwaltungsgericht Dr. Nolte, der sich als wissenschaftlicher Mitarbeiter des Verfassungsgerichtshofs dem Gesamtprojekt mit Umsicht und Engagement gewidmet und im Zusammenwirken mit dem Boorberg Verlag dazu beigetragen hat, dass das Werk rechtzeitig zum 50. Geburtstag vollendet werden konnte.
Münster, im März 2002
Dr. Michael Bertrams
Präsident des Verfassungsgerichtshofs
für das Land Nordrhein-Westfalen