Normenkontrollantrag und kommunale Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof anhängig
Am 20. Juni 2006 haben die Abgeordnete Hannelore Kraft und weitere 73 Abgeordnete des Landtags Nordrhein-Westfalen einen Antrag auf Prüfung des Zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes 2005 mit der Begründung gestellt, die Vorschriften dieses Gesetzes seien mit Bestimmungen der Landesverfassung unvereinbar und nichtig. Neben den Antragstellern sind weitere Verfahrensbeteiligte der Landtag Nordrhein-Westfalen und die Landesregierung Nordrhein-Westfalen. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen VerfGH 9/06.
Die Städte Bonn, Düsseldorf, Langenfeld, Borgholzhausen, Ennepetal, Erkrath, Haan, Halle, Harsewinkel, Hilden, Köln, Kreuztal, Münster, Neuss, Ratingen, Rheda-Wiedenbrück und Versmold sowie die Gemeinden Erndtebrück, Steinhagen und Verl haben am 31. Juli 2006 Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2006 erhoben mit der Behauptung, dieses Gemeindefinanzierungsgesetz 2006 verletze die Vorschriften der Landesverfassung über das Recht der gemeindlichen Selbstverwaltung. Neben den beschwerdeführenden Gemeinden sind am Verfahren die Landesregierung Nordrhein-Westfalen und der Landtag Nordrhein-Westfalen beteiligt. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet VerfGH 10/06.