Verfassungsgerichtshof NRW verhandelt am 4. Februar 2009 über Zulässigkeit der Zusammenlegung von Kommunal- und Europawahl
Am 4. Februar 2009, 10.30 Uhr, verhandelt der Verfassungsgerichtshof NRW in dem verfassungsgerichtlichen Verfahren der Abgeordneten Hannelore Kraft und Sylvia Löhrmann sowie weiterer 83 Abgeordneter des Landtags Nordrhein-Westfalen.
Die Antragsteller beantragen festzustellen, dass das Gesetz über die Zusammenlegung der allgemeinen Kommunalwahlen mit den Europawahlen mit der Landesverfassung nicht vereinbar und nichtig ist.
Eine Pressemitteilung mit weiteren Angaben finden Sie ab dem 30. Januar 2009 in der Rubrik "Pressemitteilungen" dieser Website.
- VerfGH 24/08 -