Normenkontrolle gegen das Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge beim Verfassungsgerichtshof NRW eingegangen
Die Abgeordneten der CDU- und der FDP-Landtagsfraktion sowie zwei Abgeordnete der Landtagsfraktion der Piraten haben am 16. September 2013 Normenkontrolle gegen das Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2013/14 erhoben. Sie behaupten, das Gesetz verstoße gegen die verfassungsrechtlich abgesicherten hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums. Dazu zähle insbesondere eine an den allgemeinen Lebensverhältnissen orientierte amtsangemessene Besoldung der Beamten. Die 91 antragstellenden Abgeordneten beanstanden, dass die Vereinbarungen der Tarifvertragsparteien für den öffentlichen Dienst nur für die niedrigen Besoldungsgruppen auf die Beamtenbesoldung übertragen wurden, während für höhere Besoldungsgruppen nur eine geringere oder gar keine Erhöhung vorgesehen ist. Am Verfahren sind auch die Landesregierung Nordrhein-Westfalen und der Landtag Nordrhein-Westfalen beteiligt.
Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet VerfGH 21/13.