Verfassungsgerichtshof NRW verhandelt über Verletzung von Informations- und Fragerechten von Abgeordneten des Landtags NRW
Am 1. Dezember 2015, 10.30 Uhr, verhandelt der Verfassungsgerichtshof NRW über ein Organstreitverfahren von elf Abgeordneten des Landtags NRW, die dessen Haushalts- und Finanzausschuss angehören. Sie machen geltend, die Landesregierung habe sie in ihrem verfassungsrechtlichen Informations- und Fragerecht verletzt, indem sie Fragen zu dem im März 2011 als Beratungsgremium des Finanzministers eingesetzten Effizienzteam nicht ausreichend beantwortet habe.
Das Effizienzteam hatte bis Juli 2014 die Aufgaben, Vorschläge zu Einsparungsmöglichkeiten im Landeshaushalt und zur Verbesserung der Einnahmen des Landes zu erarbeiten. Ihm gehörten zuletzt der Finanzminister, der Chef der Staatskanzlei, der Staatssekretär im Finanzministerium, die Fraktionsvorsitzenden und haushaltspolitischen Sprecher der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie ein externer Sachverständiger an.
Eine Entscheidung wird in dem Verhandlungstermin am 1. Dezember 2015 noch nicht ergehen, sondern in einem erst noch anzuberaumenden Termin verkündet werden.
Aktenzeichen: VerfGH 12/14