Organstreitverfahren der Piraten-Fraktion wegen unterbliebener Wahl eines ihrer Mitglieder zum vierten Vizepräsidenten des Landtags beim VerfGH NRW eingegangen
Die Piraten-Fraktion im Landtag NRW hat am 25. Mai 2016 ein Organstreitverfahren gegen den Landtag sowie dessen Präsidentin eingeleitet.
Sie sieht sich in ihrem Recht auf gleichen Zugang zu parlamentarischen Ausschüssen und Leitungsgremien verletzt, weil der Landtag keines ihrer Mitglieder zu einem seiner vier Vizepräsidenten gewählt und die Präsidentin des Landtags es unterlassen habe, auf eine solche Wahl hinzuwirken.
Aktenzeichen: VerfGH 6/16