Silvesternacht Köln: Organstreitverfahren wegen Verletzung des parlamentarischen Untersuchungsrechts beim VerfGH NRW eingegangen
Die drei Abgeordneten der CDU-Fraktion sowie der Abgeordnete der FDP-Fraktion, die Mitglieder im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss IV („Silvesternacht 2015“) sind, haben am 24. November 2016 ein Organstreitverfahren gegen die Landesregierung eingeleitet. Sie begehren festzustellen, dass die Landesregierung das parlamentarische Untersuchungsrecht durch die Ablehnung der Herausgabe von Beweismitteln verletzt habe.
In der Folge der Vorgänge in der Silvesternacht 2015 in Köln hat der Landtag Nordrhein-Westfalen einen Untersuchungsausschuss eingesetzt. Dieser hat den Auftrag, mögliches Fehlverhalten bzw. mögliche Versäumnisse nordrhein-westfälischer Sicherheitsbehörden einschließlich des Ministeriums für Inneres und Kommunales, der Staatskanzlei und anderer Verantwortlicher auf Landesebene betreffend die Planung, Durchführung und Nachbereitung, Auswertung und Analyse des Polizeieinsatzes im Zusammenhang mit der Silvesternacht 2015 zu untersuchen. Zum Untersuchungsauftrag gehören auch die Reaktionen von Mitgliedern der Landesregierung, innerbehördliche und innerministerielle Informationsflüsse sowie die diesbezügliche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit aller beteiligten Stellen des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Landesregierung hat es unter anderem abgelehnt, dem Untersuchungsausschuss Nachweise von Telefonverbindungsdaten der Ministerpräsidentin, die im Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand stehen, vorzulegen.
Aktenzeichen: VerfGH 12/16