Mündliche Verhandlung wegen Einführung einer 2,5 %-Sperrklausel bei Kommunalwahlen
Am 24. Oktober 2017, 10.30 Uhr, verhandelt der Verfassungsgerichtshof NRW in den Organstreitverfahren mehrerer politischer Parteien bzw. ihrer nordrhein-westfälischen Landesverbände gegen den Landtag Nordrhein-Westfalen wegen Einführung einer 2,5 %-Sperrklausel bei Kommunalwahlen.
Eine Entscheidung wird in dem Verhandlungstermin am 24. Oktober 2017 noch nicht ergehen, sondern in einem noch anzuberaumenden Termin verkündet werden.
Einzelheiten zum Gegenstand der Verfahren und zu den Antragstellerinnen sowie ergänzende Hinweise entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung vom 28. August 2017. Ergänzend gilt für interessierte Bürgerinnen und Bürger:
Da die Anmeldefrist inzwischen abgelaufen ist, ist eine Platzreservierung nicht mehr möglich. Aufgrund des großen öffentlichen Interesses ist jedoch eine Bild- und Tonübertragung der mündlichen Verhandlung in einen anderen Sitzungssaal vorgesehen. Hier stehen noch einige nicht reservierte Plätze zur Verfügung, die nach der Reihenfolge des Erscheinens am Tag der mündlichen Verhandlung vergeben werden.
Aktenzeichen: VerfGH 9, 11, 15, 16, 17, 18, 21/16