Vizepräsidentin Anne-José Paulsen scheidet aus dem Verfassungsgerichtshof aus; neuer Verfassungsrichter ist Richter am Bundessozialgericht Dr. Matthias Röhl
Mit Ablauf des Februar 2018 ist die erste Vizepräsidentin des Verfassungsgerichtshofs Anne-José Paulsen als Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf in den Ruhestand getreten und damit aus dem Verfassungsgerichtshof ausgeschieden. Nun hat der Landtag Richter am Bundessozialgericht Dr. Matthias Röhl zum Richter am Verfassungsgerichtshof und den Präsidenten des Finanzgerichts Köln Benno Scharpenberg zu seinem Vertreter gewählt. Einzige Vizepräsidentin ist nunmehr die Präsidentin des Oberlandesgerichts Köln Margarete Gräfin von Schwerin.
Anne-José Paulsen begann ihre richterliche Laufbahn 1979 beim Landgericht Düsseldorf. 1987 wurde sie zur Richterin am Oberlandesgericht ernannt. Von 1989 bis 1992 war sie im Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen als Personalreferentin tätig. 1996 wurde sie Vizepräsidentin des Landgerichts Mönchengladbach, 1998 Präsidentin des Landgerichts Bochum, ehe sie im März 2002 das Amt der Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf übernahm. Frau Paulsen war von 2003 bis 2005 und erneut seit Dezember 2008 Vizepräsidentin des Verfassungsgerichtshofs.
Dr. Matthias Röhl begann seinen richterlichen Dienst nach wissenschaftlicher Tätigkeit und Promotion an der Technischen Universität Dresden im Jahr 2001 am Verwaltungsgericht Köln. Von 2002 bis 2004 war er an das Bundesverfassungsgericht und von 2005 bis 2007 an das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen abgeordnet. Mit seiner Ernennung zum Richter am Landessozialgericht 2007 trat Dr. Röhl in den Dienst der Sozialgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Seit 2013 ist er Richter am Bundessozialgericht. Er ist verheiratet, hat drei Kinder und wohnt mit seiner Familie in Düsseldorf.
Mit der Wahl von Dr. Matthias Röhl ist erstmals die zum 1. Juli 2017 in Kraft getretene Neuregelung in der Landesverfassung zur Anwendung gekommen, wonach alle Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs und ihre Stellvertreter vom Landtag gewählt werden. Zuvor setzte sich das Gericht zusammen aus dem Präsidenten bzw. der Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, den beiden lebensältesten Präsidentinnen bzw. Präsidenten der Oberlandesgerichte des Landes und vier vom Landtag auf die Dauer von sechs Jahren gewählten Mitgliedern. Die Amtszeit der Richterinnen und Richter des Verfassungsgerichtshofs, die am 30. Juni 2017 im Amt waren, wird durch die Neuregelung nicht berührt.