Organstreitverfahren wegen unvollständiger Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage eingegangen
Die Fraktion der AfD im Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 1. August 2019 beim Verfassungsgerichtshof ein Organstreitverfahren gegen die Landesregierung eingeleitet. Sie begehrt die Feststellung, dass die Landesregierung sie in ihrem verfassungsrechtlichen Frage- und Informationsrecht verletzt habe, indem sie eine parlamentarische Anfrage der Fraktion auf Einsichtnahme in einen zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Betreiber der Bali Therme in Bad Oeynhausen im Jahr 2004 geschlossenen Privatisierungsvertrag verweigert oder nur unzureichend beantwortet habe. Sie beanstandet insbesondere, dass die Landesregierung in unzulässiger Weise mehrere Passagen des Privatisierungsvertrages geschwärzt habe.
Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet VerfGH 41/19.