Besuch des Verfassungsgerichtshofs beim Präsidium des Landtags
Am 12. November 2019 reisten die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen zu einem Treffen mit dem Präsidium des Landtags Nordrhein-Westfalen nach Düsseldorf.
Bei den Gesprächen ging es unter anderem um die Landesverfassung, die im kommenden Jahr 70 Jahre alt wird. Darüber hinaus wurden die Erfahrungen mit der Individualverfassungsbeschwerde thematisiert.
Der Präsident des Landtags, André Kuper, der zu dem Besuch eingeladen hatte, sagte: "Landtag und Verfassungsgerichtshof sind zwei Gewalten des Landes Nordrhein-Westfalen, die immer wieder Kontakt miteinander haben. Deswegen begrüße ich unseren Austausch, gerade im Hinblick auf das Jubiläum zum 70-jährigen Bestehen unserer Landesverfassung im kommenden Jahr."
Auch die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs, Dr. Ricarda Brandts, betonte die Wichtigkeit eines regelmäßigen Gedanken- und Erfahrungsaustauschs zwischen den beiden Verfassungsorganen und erklärte: "Mit der Einführung der Individualverfassungsbeschwerde wird die Bedeutung der Landesverfassung im Bewusstsein der Bevölkerung gestärkt. Verfassungsbeschwerden von Bürgerinnen und Bürgern machen inzwischen einen Großteil der Arbeit des Verfassungsgerichtshofs aus."
Vor einem Jahr hat das Präsidium des Landtags den Verfassungsgerichtshof in Münster besucht und dabei einen verstärkten Austausch vereinbart.
An dem Arbeitsgespräch nahmen teil:
Für den Landtag: Präsident André Kuper, Vizepräsidentin Carina Gödecke, Vizepräsidentin Angela Freimuth, Vizepräsident Oliver Keymis und die Direktorin beim Landtag Dorothee Zwiffelhoffer.
Für den Verfassungsgerichtshof: Präsidentin Dr. Ricarda Brandts, Vizepräsidentin Margarete Gräfin von Schwerin, Prof. Dr. Barbara Dauner-Lieb, Prof. Dr. Andreas Heusch, Dr. Matthias Röhl, Prof. Dr. Joachim Wieland, Sebastian Beimesche, Peter Lichtenberg, Prof. Dr. Klaus F. Gärditz, Prof. Dr. Gereon Wolters und Benno Scharpenberg.