Zahl der Verfahrenseingänge beim Verfassungsgerichtshof im Jahr 2019 stark gestiegenMündliche Verhandlung im Organstreitverfahren um Frage- und Informationsrechte von AfD-Abgeordneten am 28. Januar 2020
Die Zahl der Eingänge beim Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen ist im Jahr 2019 mit 96 Verfahren im Vergleich zu den Vorjahren (2018: 6; 2017: 17; 2016: 21; 2015: 18) stark gestiegen. Grund hierfür ist die zum 1. Januar 2019 eröffnete Individualverfassungsbeschwerde. Seit Jahresbeginn 2019 haben Bürgerinnen und Bürger in 92 Verfahren von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Verfassungsbeschwerde zum Verfassungsgerichtshof zu erheben, um ihre durch die Landesverfassung garantierten Rechte gegenüber dem Land durchzusetzen.
Verfassungsbeschwerden von Bürgerinnen und Bürgern machten damit einschließlich zugehöriger Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz den ganz überwiegenden Anteil an den Neueingängen aus. Bei den übrigen Verfahren handelt es sich um zwei Kommunalverfassungsbeschwerden, ein Organstreitverfahren und eine abstrakte Normenkontrolle. Den insgesamt 96 Eingängen standen im Geschäftsjahr 2019 47 Erledigungen durch Urteil oder Beschluss gegenüber, wobei auch hier mit 40 erledigten Verfahren der Großteil auf Individualverfassungsbeschwerden und damit verbundene Eilverfahren entfiel. Weitere 28 Individualverfassungsbeschwerden wurden nach Hinweis auf ihre offensichtliche Unzulässigkeit ohne förmliche Entscheidung weggelegt. Erfolg hatte 2019 nur eine der Verfassungsbeschwerden. Insbesondere die verfahrensrechtlichen Hürden für eine erfolgreiche Verfassungsbeschwerde seien hoch – so Präsidentin Dr. Ricarda Brandts. Zu empfehlen sei, vor der Einlegung einer Beschwerde das auf der Internetseite des Verfassungsgerichtshofs veröffentlichte Merkblatt sorgfältig durchzulesen.
Von großer Bedeutung für die Öffentlichkeit war die am 20. Dezember 2019 getroffene Entscheidung in dem erst Mitte 2019 eingegangenen Normenkontrollverfahren betreffend die Abschaffung der Stichwahl bei den Bürgermeister- und Landratswahlen und die Neuregelung zur Größe der Wahlbezirke (vgl. Pressemitteilung vom 20. Dezember 2019). Damit sei es dem Verfassungsgerichtshof gelungen, so Präsidentin Dr. Brandts, im Hinblick auf die im Herbst 2020 anstehenden Kommunalwahlen schnell für die nötige Rechtssicherheit zu sorgen.
Den Auftakt in das Geschäftsjahr 2020 macht die mündliche Verhandlung in dem Organstreitverfahren um eine Verletzung des Frage- und Informationsrechts von Abgeordneten (Az.: VerfGH 5/18), die für Dienstag, 28. Januar 2020, 10.30 Uhr terminiert ist. Antragsteller sind sieben Mitglieder des Landtags NRW, die der Fraktion der AfD angehören. Sie begehren die Feststellung, dass die Landesregierung sie durch eine unzureichende Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage zu sogenannten gefährlichen Orten im Sinne von § 12 Abs. 1 Nr. 2 des nordrhein-westfälischen Polizeigesetzes in ihrem verfassungsrechtlichen Frage- und Informationsrecht verletzt habe.