Organstreitverfahren wegen Ablehnung von Beweisanträgen durch "PUA II – Hackerangriff/Stabstelle" eingegangen
Fünf Mitglieder des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses II der 17. Wahlperiode des Landtags NRW ("PUA II – Hackerangriff/Stabstelle") haben am 24. Januar 2020 beim Verfassungsgerichtshof ein Organstreitverfahren gegen den Untersuchungsausschuss eingeleitet. Der "PUA II – Hackerangriff/Stabstelle" hat unter anderem den Auftrag, möglicherweise wahrheitswidrige Erklärungen der Landesregierung im Zusammenhang mit einem vermeintlichen "Hacker-Angriff" auf Frau Staatsministerin a. D. Christina Schulze-Föcking aufzuklären. Die Antragsteller begehren die Feststellung, dass der Untersuchungsausschuss durch die Ablehnung ihrer Beweisanträge als unzulässig in der Sitzung vom 10. Januar 2020 gegen Artikel 41 Abs. 1 LV NRW verstoßen hat. Die Beweisanträge betreffen im Wesentlichen die weitere Sicherung und Herausgabe der dienstlichen Telekommunikationsverbindungsdaten zwischen Justizminister Peter Biesenbach und der Staatsanwaltschaft Köln im Zeitraum vom 28. März bis zum 17. April 2018 sowie zwischen Justizminister Peter Biesenbach und Staatsministerin a. D. Christina Schulze-Föcking im Zeitraum vom 15. März bis zum 17. April 2018.
Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet VerfGH 6/20.