Verfassungsgerichtshof bleibt arbeitsfähig
Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen ist trotz der Herausforderungen durch die Verbreitung des Coronavirus und die Maßnahmen zum Gesundheitsschutz vollständig arbeitsfähig.
Insbesondere die Bearbeitung von Eilverfahren und Verfassungsbeschwerden, über die regelmäßig ohne mündliche Verhandlung entschieden wird, erfolgt wie bisher. Dies ist durch die elektronische Ausstattung der Arbeitsplätze der Richterinnen und Richter sowie der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die damit verbundene Möglichkeit, zu Hause zu arbeiten, sichergestellt. Mündliche Verhandlungen finden bis auf weiteres nur noch statt, wenn sie keinen Aufschub dulden. Zur Vorsorge für etwaige Erkrankungs- oder Quarantänefälle ist in allen Arbeitsbereichen die Präsenz vor Ort weitestgehend reduziert worden.
Der Publikumsverkehr und der Zugang zu dem Gerichtsgebäude, in dem auch das Oberverwaltungsgericht untergebracht ist, werden auf das unabdingbar Notwendige beschränkt. Auf persönliche Vorsprachen sollte verzichtet werden.