Verfassungsgerichtshof verhandelt im Organstreitverfahren wegen Ablehnung von Beweisanträgen durch "PUA II – Hackerangriff/Stabstelle"
Am Dienstag, den 16. Juni 2020, 10:30 Uhr, verhandelt der Verfassungsgerichtshof in dem Organstreitverfahren wegen Ablehnung von Beweisanträgen durch den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss II der 17. Wahlperiode des nordrhein-westfälischen Landtags "PUA II – Hackerangriff/Stabstelle".
Der "PUA II – Hackerangriff/Stabstelle" hat unter anderem den Auftrag, möglicherweise wahrheitswidrige Erklärungen der Landesregierung im Zusammenhang mit einem vermeintlichen "Hacker-Angriff" auf Frau Staatsministerin a. D. Christina Schulze-Föcking aufzuklären. Die Antragstellerin bildet im PUA II eine qualifizierte Minderheit bestehend aus den fünf stimmberechtigten Mitgliedern der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Sie begehrt die Feststellung, dass die Ausschussmehrheit durch die Ablehnung ihrer Beweisanträge als unzulässig in der Sitzung vom 10. Januar 2020 gegen Artikel 41 Abs. 1 LV NRW verstoßen hat. Die Beweisanträge betreffen im Wesentlichen die weitere Sicherung und Herausgabe der dienstlichen Telekommunikationsverbindungsdaten zwischen Justizminister Peter Biesenbach und der Staatsanwaltschaft Köln im Zeitraum vom 28. März bis zum 17. April 2018 sowie zwischen Justizminister Peter Biesenbach und Staatsministerin a. D. Christina Schulze-Föcking im Zeitraum vom 15. März bis zum 17. April 2018.
Eine Entscheidung wird am 16. Juni 2020 noch nicht ergehen, sondern in einem noch anzuberaumenden Termin verkündet werden.
Hinweis für interessierte Bürgerinnen und Bürger
Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die an der mündlichen Verhandlung teilnehmen wollen, werden gebeten, ihren Teilnahmewunsch in der Zeit vom 28. Mai 2020, 12:00 Uhr, bis zum 9. Juni 2020, 12:00 Uhr, per E-Mail mitzuteilen (verfgh-pressestelle@ovg.nrw.de). Es wird darauf hingewiesen, dass die zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes während der Corona-Pandemie im Gerichtsgebäude gebotenen Maßnahmen zu einer Einschränkung des Platzangebots führen. Anmeldungen werden im Rahmen des verfügbaren Platzangebots grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
Hinweis für Medienvertreter
Für Medienvertreter stehen reservierte Sitzplätze zur Verfügung. Auch hier führen die pandemiebedingt gebotenen Schutzmaßnahmen zu einem eingeschränkten Platzangebot. Medienvertreter, die an der mündlichen Verhandlung teilnehmen möchten, müssen sich akkreditieren.
Sie werden gebeten, sich unter Vorlage einer Kopie des Presseausweises oder einer Arbeitgeberbestätigung in der Zeit vom 28. Mai 2020, 12:00 Uhr, bis zum 9. Juni 2020, 12:00 Uhr, per E-Mail (verfgh-pressestelle@ovg.nrw.de) unter Angabe einer E-Mail-Adresse anzumelden und mitzuteilen, ob Fernseh-, Foto- oder Rundfunkaufnahmen geplant sind.
Hinweis zu den Eingangskontrollen und zum Aufenthalt im Gerichtsgebäude
Beim Betreten des Gerichtsgebäudes findet eine Ausweis-, Personen- und Gepäckkontrolle statt. Dadurch kann es zu Wartezeiten kommen. Bitte richten Sie Ihre Ankunft so ein, dass Sie trotz evtl. Verzögerungen pünktlich zum Gerichtstermin erscheinen können. Im Zuge der Einlasskontrolle ist eine Selbstauskunft zur Gefährdungsbeurteilung eines Infektionsrisikos auszufüllen. Während des Aufenthalts im Gerichtsgebäude ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wünschenswert.
Foto- und Fernsehaufnahmen
Foto-, Film- und Tonaufnahmen sind zulässig bis zum Beginn der Feststellung der Anwesenheit der Verfahrensbeteiligten durch die Präsidentin.
Aktenzeichen: VerfGH 6/20