Verfassungsgerichtshof verhandelt im Organstreitverfahren wegen unvollständiger Zuleitung von Akten an den "PUA IV - Kindesmissbrauch"
Am Dienstag, den 23. März 2021, 10:30 Uhr, verhandelt der Verfassungsgerichtshof in dem gegen die Minister des Innern und der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen gerichteten Organstreitverfahren wegen der unvollständigen Zuleitung von Akten an den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss IV der 17. Wahlperiode des nordrhein-westfälischen Landtags "PUA IV – Kindesmissbrauch".
Der "PUA IV – Kindesmissbrauch" soll mögliche Versäumnisse und Fehleinschätzungen der Landesregierung und weiterer ihrer Aufsicht unterliegenden Behörden im Zusammenhang mit den sexuellen Übergriffen auf Kinder und Jugendliche insbesondere auf einem Campingplatz in Lügde untersuchen und aufklären. Ferner soll er prüfen, welche Schlussfolgerungen aus seinen Untersuchungsergebnissen gezogen werden müssen. Die Antragstellerin bildet im PUA IV eine qualifizierte Minderheit bestehend aus den fünf stimmberechtigten Mitgliedern der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Sie begehrt die Feststellung, dass die beiden Minister dadurch gegen Art. 41 Abs. 1 und Abs. 2 der Landesverfassung verstoßen haben, dass sie dem Untersuchungsausschuss einen wesentlichen Teil der auf der Grundlage eines Beweisbeschlusses angeforderten Akten nicht zugeleitet haben. Ferner liege ein Verstoß gegen diese Bestimmung darin, dass sie dem Untersuchungsausschuss ganz überwiegend keine unbearbeiteten Originalakten zugeleitet haben, soweit diese Akte keine Informationen enthalten, deren Weitergabe wegen ihres streng persönlichen Charakters für die Betroffenen unzumutbar ist.
Eine Entscheidung wird am 23. März 2021 noch nicht ergehen, sondern in einem noch anzuberaumenden Termin verkündet werden.
Hinweis für interessierte Bürgerinnen und Bürger
Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die an der mündlichen Verhandlung teilnehmen wollen, werden gebeten, ihren Teilnahmewunsch in der Zeit vom 1. März 2021, 12:00 Uhr, bis zum 18. März 2021, 12:00 Uhr, per E-Mail mitzuteilen (verfgh-pressestelle@ovg.nrw.de). Es wird darauf hingewiesen, dass die zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes während der Corona-Pandemie im Gerichtsgebäude gebotenen Maßnahmen zu einer Einschränkung des Platzangebots führen. Anmeldungen werden im Rahmen des verfügbaren Platzangebots grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
Hinweis für Medienvertreter
Für Medienvertreter stehen reservierte Sitzplätze zur Verfügung. Auch hier führen die pandemiebedingt gebotenen Schutzmaßnahmen zu einem eingeschränkten Platzangebot. Medienvertreter, die an der mündlichen Verhandlung teilnehmen möchten, müssen sich akkreditieren.
Sie werden gebeten, sich unter Vorlage einer Kopie des Presseausweises oder einer Arbeitgeberbestätigung in der Zeit vom 1. März 2021, 12:00 Uhr, bis zum 18. März 2021, 12:00 Uhr, per E-Mail (verfgh-pressestelle@ovg.nrw.de) unter Angabe einer E-Mail-Adresse anzumelden und mitzuteilen, ob Fernseh-, Foto- oder Rundfunkaufnahmen geplant sind.
Hinweis zu den Eingangskontrollen und zum Aufenthalt im Gerichtsgebäude
Beim Betreten des Gerichtsgebäudes findet eine Ausweis-, Personen- und Gepäckkontrolle statt. Dadurch kann es zu Wartezeiten kommen. Bitte richten Sie Ihre Ankunft so ein, dass Sie trotz evtl. Verzögerungen pünktlich zum Gerichtstermin erscheinen können. Während des Aufenthalts im Gerichtsgebäude besteht grundsätzlich die Verpflichtung, eine medizinische Maske zu tragen. Die Handhabung während der Sitzung obliegt der Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs.
Foto- und Fernsehaufnahmen
Foto-, Film- und Tonaufnahmen sind zulässig bis zum Beginn der Feststellung der Anwesenheit der Verfahrensbeteiligten durch die Präsidentin.
Aktenzeichen: VerfGH 177/20