Prof. Dr. Dauner-Lieb neue Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen
Prof. Dr. Dr. h.c. Barbara Dauner-Lieb, Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und Europäische Privatrechtsentwicklung an der Universität zu Köln, ist neue Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen. Sie folgt auf Dr. Ricarda Brandts, die mit Ablauf des 31. Mai 2021 in den Ruhestand getreten ist. Am 1. Juni 2021 hat auch Prof. Dr. Bernd Grzeszick, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Internationales Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Universität Heidelberg, sein Amt als Verfassungsrichter angetreten. Der Verfassungsgerichtshof hat zudem zwei neue stellvertretende Mitglieder, Prof. Dr. Charlotte Kreuter-Kirchhof und Dr. Michael Haas.
Die 1955 geborene Prof. Dr. Barbara Dauner-Lieb absolvierte 1979 ihr erstes juristisches Staatsexamen. Nach ihrer Promotion 1983 und der Referendariatsausbildung folgte 1986 das zweite juristische Staatsexamen. Im Jahr 1997 habilitierte sie sich mit der Schrift: "Unternehmen in Sondervermögen – Haftung und Haftungsbeschränkung". 1998 wurde sie zur Universitätsprofessorin an der FernUniversität Hagen berufen und ist seit 2000 Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und Europäische Privatrechtsentwicklung sowie Direktorin des Instituts für Arbeits- und Wirtschaftsrecht an der Universität zu Köln. Von 2002 bis 2007 war sie Richterin am Oberlandesgericht Köln im Nebenamt und von 2005 bis 2008 Prorektorin für Internationales und Öffentlichkeitsarbeit der Universität zu Köln. Prof. Dr. Dauner-Lieb gehört dem Verfassungsgerichtshof bereits seit 2006 als Mitglied an. Zuletzt wurde sie im Juni 2018 für weitere zehn Jahre gewählt. Am 19. Mai 2021 hat der Landtag sie zur Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs gewählt.
Dass mit Prof. Dr. Dauner-Lieb erstmals eine Hochschullehrerin das Präsidentinnenamt bekleidet, ist durch eine Rechtsänderung möglich geworden. Nach früherer Rechtslage nahmen automatisch Präsident bzw. Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts das Amt des Präsidenten bzw. der Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs wahr. Seit einer Verfassungsänderung im Jahr 2017 werden alle Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs - nach einer Übergangszeit für bereits im Amt befindliche Mitglieder - durch den Landtag gewählt.
Der 1965 geborene Prof. Dr. Bernd Grzeszick, LL.M., absolvierte 1992 sein erstes juristisches Staatsexamen. Einem LL.M.-Studium in Cambridge folgten 1994 die Promotion und 1996 das zweite juristische Staatsexamen. Im Jahr 2002 habilitierte er sich mit der Schrift: "Rechte und Ansprüche. Eine Rekonstruktion des Staatshaftungsrechts aus den subjektiven öffentlichen Rechten". 2003 wurde er zum Professor für Öffentliches Recht an der Universität Münster berufen. 2004 wechselte er an die Universität Erlangen-Nürnberg sowie fünf Jahre später an die Universität Mainz. Seit 2010 ist er Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Internationales Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie sowie Direktor des Instituts für Staatsrecht, Verfassungslehre und Rechtsphilosophie der Universität Heidelberg, seit 2011 zudem Direktor des Heidelberg Center for American Studies. Am 19. Mai 2021 hat der nordrhein-westfälische Landtag ihn zum Mitglied des Verfassungsgerichtshofs gewählt.
Prof. Dr. Charlotte Kreuter-Kirchhof, geboren 1970, ist Inhaberin des Lehrstuhls für Deutsches und Ausländisches Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht an der Universität Düsseldorf. Sie ist vom Landtag zur Vertreterin von Prof. Dr. Bernd Grzeszick gewählt worden. Dr. Michael Haas ist 1963 geboren und seit 2019 Präsident des Landgerichts Paderborn. Er ist Vertreter des Vizepräsidenten des Verfassungsgerichtshofs Prof. Dr. Andreas Heusch.