Verfassungsgerichtshof NRW verhandelt wegen der Kosten für die Durchführung des Prostituiertenschutzgesetzes
Am 9. November 2021, 10:30 Uhr, verhandelt der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen über die Verfassungsbeschwerde der Städte Bielefeld, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen und Köln gegen die nordrhein-westfälische Durchführungsverordnung zum Prostituiertenschutzgesetz. Zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes während der Corona-Pandemie wird die Verhandlung in der Halle des Gerichtsgebäudes stattfinden.
Einzelheiten zum Gegenstand des Verfahrens können der Pressemitteilung vom 4. Oktober 2021 entnommen werden.
Hinweis für interessierte Bürgerinnen und Bürger
Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die an der mündlichen Verhandlung teilnehmen wollen, werden gebeten, ihren Teilnahmewunsch in der Zeit vom 25. Oktober 2021, 12:00 Uhr, bis zum 4. November 2021, 12:00 Uhr, per E-Mail mitzuteilen (verfgh-pressestelle@ovg.nrw.de). Es wird darauf hingewiesen, dass die zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes gebotenen Maßnahmen zu einer Einschränkung des Platzangebots führen. Anmeldungen werden im Rahmen des verfügbaren Platzangebots grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
Hinweis für Medienvertreter
Für Medienvertreter stehen reservierte Sitzplätze zur Verfügung. Auch hier führen die pandemiebedingt gebotenen Schutzmaßnahmen zu einem eingeschränkten Platzangebot. Medienvertreter, die an der mündlichen Verhandlung teilnehmen möchten, müssen sich akkreditieren.
Sie werden gebeten, sich unter Vorlage einer Kopie des Presseausweises oder einer Arbeitgeberbestätigung in der Zeit vom 25. Oktober 2021, 12:00 Uhr, bis zum 4. November 2021, 12:00 Uhr, per E-Mail (verfgh-pressestelle@ovg.nrw.de) unter Angabe einer E-Mail-Adresse anzumelden und mitzuteilen, ob Fernseh-, Foto- oder Rundfunkaufnahmen geplant sind. Die Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Nicht eingenommene Sitzplätze können an andere Medienvertreter vergeben werden.
Hinweis zu den Eingangskontrollen und zum Aufenthalt im Gerichtsgebäude
Beim Betreten des Gerichtsgebäudes findet eine Ausweis-, Personen- und Gepäckkontrolle statt. Dadurch kann es zu Wartezeiten kommen. Bitte richten Sie Ihre Ankunft so ein, dass Sie trotz evtl. Verzögerungen pünktlich zum Gerichtstermin erscheinen können. Während des Aufenthalts im Gerichtsgebäude besteht grundsätzlich die Verpflichtung, eine medizinische Maske zu tragen. Die Handhabung während der Sitzung obliegt der Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs.
Foto- und Fernsehaufnahmen
Foto-, Film- und Tonaufnahmen sind zulässig bis zum Beginn der Feststellung der Anwesenheit der Verfahrensbeteiligten durch die Präsidentin.
Aktenzeichen: VerfGH 1/18