Kommunalverfassungsbeschwerde wegen der Kosten für die Durchführung des Prostituiertenschutzgesetzes: Verkündungstermin am 22. März 2022
Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen hat in dem Kommunalverfassungsbeschwerdeverfahren wegen der Kosten für die Durchführung des Prostituiertenschutzgesetzes Termin zur Verkündung einer Entscheidung auf
Dienstag, 22. März 2022, 10.30 Uhr,
anberaumt.
Der Termin findet - wie bereits die mündliche Verhandlung am 9. November 2021 - in der Eingangshalle des Gerichtsgebäudes statt, um den zum Gesundheitsschutz während der Corona-Pandemie gebotenen Abstand gewährleisten zu können.
Einzelheiten zum Gegenstand des Verfahrens können der Pressemitteilung vom 25. Oktober 2021 entnommen werden.
Hinweis für interessierte Bürgerinnen und Bürger
Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die an dem Verkündungstermin teilnehmen wollen, werden gebeten, ihren Teilnahmewunsch in der Zeit vom 7. März 2022, 8:00 Uhr, bis zum 18. März 2022, 12:00 Uhr, per E-Mail mitzuteilen (verfgh-pressestelle@ovg.nrw.de). Es wird darauf hingewiesen, dass die zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes während der Corona-Pandemie im Gerichtsgebäude gebotenen Maßnahmen zu einer Einschränkung des Platzangebots führen. Anmeldungen werden im Rahmen des verfügbaren Platzangebots grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
Hinweis für Medienvertreter
Für Medienvertreter stehen reservierte Sitzplätze zur Verfügung. Auch hier führen die pandemiebedingt gebotenen Schutzmaßnahmen zu einem eingeschränkten Platzangebot. Medienvertreter, die an dem Verkündungstermin teilnehmen möchten, müssen sich akkreditieren.
Sie werden gebeten, sich unter Vorlage einer Kopie des Presseausweises oder einer Arbeitgeberbestätigung in der Zeit vom 7. März 2022, 8:00 Uhr, bis zum 18. März 2022, 12:00 Uhr, per E-Mail (verfgh-pressestelle@ovg.nrw.de) unter Angabe einer E-Mail-Adresse anzumelden und mitzuteilen, ob Fernseh-, Foto- oder Rundfunkaufnahmen geplant sind.
Hinweis zu den Eingangskontrollen
Beim Betreten des Gerichtsgebäudes findet eine Ausweis-, Personen- und Gepäckkontrolle statt. Dadurch kann es zu Wartezeiten kommen. Bitte richten Sie Ihre Ankunft so ein, dass Sie trotz evtl. Verzögerungen pünktlich zum Gerichtstermin erscheinen können. Während des Aufenthalts im Gerichtsgebäude besteht grundsätzlich die Verpflichtung, eine medizinische Maske zu tragen. Die Handhabung während der Sitzung obliegt der Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs.
Foto- und Fernsehaufnahmen
Foto-, Film- und Tonaufnahmen sind zulässig grundsätzlich bis zum Beginn der Feststellung der Anwesenheit der Verfahrensbeteiligten durch die Präsidentin. Urteilsverkündungen können vollständig in Bild und Ton übertragen werden.
Aktenzeichen: VerfGH 1/18