Verfassungsgerichtshof verhandelt im Organstreitverfahren wegen Behandlung eines Gesetzentwurfs der AfD-Fraktion NRW durch den Landtagspräsidenten
Am Dienstag, den 22. März 2022, 13:00 Uhr, verhandelt der Verfassungsgerichtshof in dem gegen den Präsidenten des Landtags gerichteten Organstreitverfahren wegen dessen Zurückweisung eines Gesetzentwurfs, den die Antragstellerin im Landtag eingereicht hatte.
Die antragstellende AfD-Fraktion wirft dem Präsidenten des Landtags vor, ihre Rechte aus Art. 65 und Art. 30 Abs. 2 der Landesverfassung dadurch verletzt zu haben, dass er einen von ihr eingebrachten Gesetzentwurf zu Unrecht unter Verweis auf die parlamentarische Ordnung gemäß §§ 71, 69 der Geschäftsordnung des Landtags zurückgewiesen habe. Einzelheiten zum Gegenstand des Verfahrens können der Pressemitteilung vom 4. November 2021 entnommen werden.
Bereits mit Beschluss vom 7. Dezember 2021 hat der Verfassungsgerichtshof den zusätzlich zu dem weiterhin anhängigen Hauptsache-Organstreitverfahren gestellten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung als unzulässig verworfen (VerfGH 121/21). Einzelheiten hierzu können der Pressemitteilung vom 10. Dezember 2021 entnommen werden.
Eine Entscheidung wird am 22. März 2022 noch nicht ergehen, sondern in einem noch anzuberaumenden Termin verkündet werden.
Hinweis für interessierte Bürgerinnen und Bürger
Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die an der mündlichen Verhandlung teilnehmen wollen, werden gebeten, ihren Teilnahmewunsch in der Zeit vom 7. März 2022, 12:00 Uhr, bis zum 16. März 2022, 12:00 Uhr, per E-Mail mitzuteilen (verfgh-pressestelle@ovg.nrw.de). Es wird darauf hingewiesen, dass die zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes während der Corona-Pandemie im Gerichtsgebäude gebotenen Maßnahmen zu einer Einschränkung des Platzangebots führen. Anmeldungen werden im Rahmen des verfügbaren Platzangebots grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
Hinweis für Medienvertreter
Für Medienvertreter stehen reservierte Sitzplätze zur Verfügung. Auch hier führen die pandemiebedingt gebotenen Schutzmaßnahmen zu einem eingeschränkten Platzangebot. Medienvertreter, die an der mündlichen Verhandlung teilnehmen möchten, müssen sich akkreditieren.
Sie werden gebeten, sich unter Vorlage einer Kopie des Presseausweises oder einer Arbeitgeberbestätigung in der Zeit vom 7. März 2022, 12:00 Uhr, bis zum 16. März 2022, 12:00 Uhr, per E-Mail (verfgh-pressestelle@ovg.nrw.de) unter Angabe einer E-Mail-Adresse anzumelden und mitzuteilen, ob Fernseh-, Foto- oder Rundfunkaufnahmen geplant sind.
Hinweis zu den Eingangskontrollen und zum Aufenthalt im Gerichtsgebäude
Beim Betreten des Gerichtsgebäudes findet eine Ausweis-, Personen- und Gepäckkontrolle statt. Dadurch kann es zu Wartezeiten kommen. Bitte richten Sie Ihre Ankunft so ein, dass Sie trotz evtl. Verzögerungen pünktlich zum Gerichtstermin erscheinen können. Während des Aufenthalts im Gerichtsgebäude besteht grundsätzlich die Verpflichtung, eine medizinische Maske zu tragen. Die Handhabung während der Sitzung obliegt der Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs.
Foto- und Fernsehaufnahmen
Foto-, Film- und Tonaufnahmen sind zulässig bis zum Beginn der Feststellung der Anwesenheit der Verfahrensbeteiligten durch die Präsidentin.
Aktenzeichen: VerfGH 122/21