Neue Termine zur Urteilsverkündung bzw. zur mündlichen Verhandlung
Die ursprünglich für Dienstag, den 22. März 2022, angesetzten Termine zur Urteilsverkündung und zur mündlichen Verhandlung werden im Einvernehmen mit den Beteiligten auf Montag, den 4. April 2022, verlegt.
Neuer Termin zur Verkündung einer Entscheidung in dem Kommunalverfassungsbeschwerdeverfahren wegen der Kosten für die Durchführung des Prostituiertenschutzgesetzes ist Montag, der 4. April 2022, 10:30 Uhr. Einzelheiten zum Gegenstand des Verfahrens können der Pressemitteilung vom 4. Oktober 2021 und der Pressemitteilung vom 25. Oktober 2021 entnommen werden.
Um 12:30 Uhr verhandelt der Verfassungsgerichtshof in dem gegen den Präsidenten des Landtags gerichteten Organstreitverfahren wegen dessen Zurückweisung eines Gesetzentwurfs, den die AfD-Frakion im Landtag eingereicht hatte. Wegen des Gegenstands des Verfahrens wird auf die Pressemitteilung vom 4. November 2021 und die Pressemitteilung vom 10. Dezember 2021 verwiesen.
Hinweis für interessierte Bürgerinnen und Bürger
Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die an dem Verkündungstermin und/oder der mündlichen Verhandlung teilnehmen wollen, werden gebeten, ihren Teilnahmewunsch in der Zeit vom 24. März 2022, 12:00 Uhr, bis zum 30. März 2022, 12:00 Uhr, per E-Mail mitzuteilen (verfgh-pressestelle@ovg.nrw.de). Es wird darauf hingewiesen, dass die zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes während der Corona-Pandemie im Gerichtsgebäude gebotenen Maßnahmen zu einer Einschränkung des Platzangebots führen. Anmeldungen werden im Rahmen des verfügbaren Platzangebots grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
Hinweis für Medienvertreter
Für Medienvertreter stehen reservierte Sitzplätze zur Verfügung. Auch hier führen die pandemiebedingt gebotenen Schutzmaßnahmen zu einem eingeschränkten Platzangebot. Medienvertreter, die an der mündlichen Verhandlung teilnehmen möchten, müssen sich akkreditieren.
Sie werden gebeten, sich unter Vorlage einer Kopie des Presseausweises oder einer Arbeitgeberbestätigung in der Zeit vom 24. März 2022, 12:00 Uhr, bis zum 30. März 2022, 12:00 Uhr, per E-Mail (verfgh-pressestelle@ovg.nrw.de) unter Angabe einer E-Mail-Adresse anzumelden und mitzuteilen, ob Fernseh-, Foto- oder Rundfunkaufnahmen geplant sind.
Hinweis zu den Eingangskontrollen und zum Aufenthalt im Gerichtsgebäude
Beim Betreten des Gerichtsgebäudes findet eine Ausweis-, Personen- und Gepäckkontrolle statt. Dadurch kann es zu Wartezeiten kommen. Bitte richten Sie Ihre Ankunft so ein, dass Sie trotz evtl. Verzögerungen pünktlich zum Gerichtstermin erscheinen können. Während des Aufenthalts im Gerichtsgebäude besteht grundsätzlich die Verpflichtung, eine medizinische Maske zu tragen. Die Handhabung während der Sitzung obliegt der Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs.
Foto- und Fernsehaufnahmen
Foto-, Film- und Tonaufnahmen sind zulässig bis zum Beginn der Feststellung der Anwesenheit der Verfahrensbeteiligten durch die Präsidentin.
Aktenzeichen: VerfGH 1/18 und VerfGH 122/21