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Inhalt

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Status und Zuständigkeit

Der Verfassungsgerichtshof ist ein allen übrigen Verfassungsorganen gegenüber unabhängiger Gerichtshof des Landes.

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Rechtsgrundlagen

Hier finden Sie die für den Verfassungsgerichtshof maßgeblichen Rechtsgrundlagen.

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Mitglieder

Nach Art. 76 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen (LV NRW) in der ab dem 1. Juli 2017 geltenden Fassung setzt sich der Verfassungsgerichtshof zusammen aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und fünf weiteren Mitgliedern. Alle Mitglieder und ihre Stellvertreter werden vom Landtag auf die Dauer von zehn Jahren gewählt.

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Geschichte

Hier geht es zu Informationen zur Geschichte des Verfassungsgerichtshofs.

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