Normenkontrollantrag gegen die Abschaffung der Stichwahl der Bürgermeister und Landräte in NRW und Organstreitverfahren gegen die Festlegung des Kommunalwahltermins auf den 30. August 2009 beim Verfassungsgerichtshof eingegangen
Am 20. März 2009 haben die Abgeordneten Hannelore Kraft, Sylvia Löhrmann und weitere 83 Abgeordnete des Landtags Nordrhein-Westfalen einen Antrag gestellt, die Abschaffung der Stichwahl der Bürgermeister und Landräte auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen. Neben den Antragstellern sind weitere Verfahrensbeteiligte der Landtag Nordrhein-Westfalen und die Landesregierung Nordrhein-Westfalen. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen VerfGH 2/09.
Am 23. März 2009 haben die Landesverbände der SPD und des Bündnis 90/Die Grünen ein Organstreitverfahren angestrengt mit dem Ziel festzustellen, dass die Festlegung des Kommunalwahltermins auf den 30. August 2009 gegen das Recht der Antragsteller auf Chancengleichheit und das rechtsstaatliche Willkürverbot verstößt. Antragsgegner ist der Innenminister des Landes NRW. Weitere Verfahrensbeteiligte sind der Landtag Nordrhein-Westfalen und die Landesregierung Nordrhein-Westfalen. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen VerfGH 3/09.