Besuch im Verfassungsgerichtshof
Die mündlichen Verhandlungen und Urteilsverkündungen des Verfassungsgerichtshofs sind öffentlich. An ihnen kann jeder grundsätzlich ohne Voranmeldung teilnehmen.
Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, den Verfassungsgerichtshof zu besuchen und sich über die nordrhein-westfälische Landesverfassung sowie die Aufgaben und die Arbeitsweise des Verfassungsgerichtshofs zu informieren.
Für einzelne Interessenten besteht die Gelegenheit zum Besuch - nach vorheriger Anmeldung - an jedem ersten Freitag im Monat.
Darüber hinaus wird Besuchergruppen nach einer besonderen Terminabsprache ein ihren Interessen angepasstes Besuchsprogramm geboten.
Wichtiger Hinweis aus Anlass der Corona-Pandemie:
Ein Besuch des Verfassungsgerichtshofs ist derzeit nicht möglich.
Verfassungsgerichtshof
für das Land Nordrhein-Westfalen
Aegidiikirchplatz 5
48143 Münster
Tel.: 0251-505-258
Fax: 0251-505-229
E-Mail: verfgh@ovg.nrw.de