Dr. Jürgen Brand erklärt sich selbst für befangen
Dr. Jürgen Brand, Wahlmitglied des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofs, hat sich heute selbst für befangen erklärt. Der Verfassungsgerichtshof hat diese Selbstablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit durch Beschluss vom heutigen Tage für begründet erklärt. Dr. Brand ist damit von der Mitwirkung an den verfassungsgerichtlichen Verfahren wegen Abschaffung der Stichwahl der Bürgermeister und Landräte (VerfGH 2/09) und wegen Festlegung des Kommunalwahltermins auf den 30. August 2009 (VerfGH 3/09) ausgeschlossen.
Mit seiner Selbstablehnung zog Dr. Brand die Konsequenz aus dem Umstand, dass er am 14. März 2009 zum Vorsitzenden des SPD-Unterbezirks Hagen gewählt worden ist.
Die Frage der Nachfolge beantwortet sich aus dem Gesetz über den Verfassungsgerichtshof: Ist ein Wahlmitglied verhindert, seine richterlichen Befugnisse wahrzunehmen, tritt an dessen Stelle der gewählte Vertreter. Der vom Landtag gewählte Vertreter von Dr. Brand ist der Vorsitzende Richter am Landesarbeitsgericht Köln Dr.Thomas Griese. Dr. Griese seinerseits hat sich jedoch bereits am 23. März 2009 selbst für befangen erklärt, weil er im Rahmen der Kommunalwahl 2009 kandidiert und deshalb sowohl von der Frage einer Stichwahl wie auch von dem Wahltermin unmittelbar betroffen ist. Auch Dr. Griese ist damit von einer Mitwirkung im Verfassungsgerichtshof ausgeschlossen. An die Stelle von Dr. Griese tritt damit der lebensälteste der anderen nicht verhinderten gewählten Vertreter.