Festlegung des Kommunalwahltermins 2009 und Abschaffung der Stichwahl der Bürgermeister und Landräte: Mündliche Verhandlung am 5. Mai 2009
Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen hat Termin zur mündlichen Verhandlung in den verfassungsgerichtlichen Verfahren betreffend die Festlegung des Kommunalwahltermins auf den 30. August 2009 (VerfGH 3/09) sowie die Abschaffung der Stichwahl der Bürgermeister und Landräte (VerfGH 2/09) auf
Dienstag, 5. Mai 2009, 10.30 Uhr, Sitzungssaal I,
anberaumt.
Sitzplätze für Besucher können im Rahmen des verfügbaren Platzangebots bis zum
Donnerstag, 30. April 2009, 12.00 Uhr,
reserviert werden (E-Mail: verfgh@ovg.nrw.de, Fax-Nr.: 0251/505-253).
Hinweis für Medienvertreter:
Für Medienvertreter stehen ebenfalls reservierte Sitzplätze zur Verfügung. Medienvertreter, die an der mündlichen Verhandlung teilnehmen möchten, müssen sich akkreditieren. Sie werden gebeten, sich bis
Donnerstag, 30. April 2009, 12.00 Uhr,
schriftlich (E-Mail: verfgh-pressestelle@ovg.nrw.de, Fax-Nr.: 0251/505-429) anzumelden und mitzuteilen, ob Fernseh-, Foto- oder Rundfunkaufnahmen geplant sind. Für Fernseh- und Fotoaufnahmen bleibt eine Poolbildung vorbehalten.
Hinweis zu den Eingangskontrollen
Beim Betreten des Gerichtsgebäudes findet eine Ausweis-, Personen- und Gepäckkontrolle statt. Dadurch kann es zu Wartezeiten kommen. Bitte richten Sie Ihre Ankunft so ein, dass Sie trotz evtl. Verzögerungen pünktlich zum Gerichtstermin erscheinen können.
Aktenzeichen: VerfGH 2/09 und VerfGH 3/09