Verfahren gegen die Kommunalisierung der Versorgungsverwaltung und gegen die Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechts
Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen hat Termin zur mündlichen Verhandlung in den Kommunalverfassungsbeschwerdeverfahren von 19 Städten (Bielefeld, Bochum, Bonn, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Herne, Köln, Krefeld, Mönchengladbach, Mülheim an der Ruhr, Münster, Oberhausen, Remscheid, Solingen, Wuppertal)
- VerfGH 19/08 -,
der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe
- VerfGH 29/08 -
und der Kreise Düren und Recklinghausen,
- VerfGH 28/08 -
gegen die Kommunalisierung der Versorgungsverwaltung
sowie
von 21 Städten (Aachen, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bottrop, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Herne, Köln, Krefeld, Leverkusen, Mülheim an der Ruhr, Münster, Oberhausen, Remscheid, Solingen, Wuppertal)
- VerfGH 21/08 -,
und der Kreise Düren und Wesel,
- VerfGH 28/08 -
gegen die Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechts auf
Dienstag, 9. Februar 2010, 10.30 Uhr, Sitzungssaal I,
anberaumt.
Sitzplätze für Besucher können im Rahmen des verfügbaren Platzangebots bis zum
Dienstag, 2. Februar 2010, 12.00 Uhr,
reserviert werden (E-Mail: verfgh@ovg.nrw.de, Fax-Nr.: 0251/505-253).
Hinweis für Medienvertreter:
Für Medienvertreter stehen ebenfalls reservierte Sitzplätze zur Verfügung. Medienvertreter, die an der mündlichen Verhandlung teilnehmen möchten, müssen sich akkreditieren. Sie werden gebeten, sich bis
Dienstag, 2. Februar 2010, 12.00 Uhr,
schriftlich (E-Mail: verfgh-pressestelle@ovg.nrw.de, Fax-Nr.: 0251/505-429) anzumelden und mitzuteilen, ob Fernseh-, Foto- oder Rundfunkaufnahmen geplant sind. Für Fernseh- und Fotoaufnahmen bleibt eine Poolbildung vorbehalten.
Hinweis zu den Eingangskontrollen
Beim Betreten des Gerichtsgebäudes findet eine Ausweis-, Personen- und Gepäckkontrolle statt. Dadurch kann es zu Wartezeiten kommen. Bitte richten Sie Ihre Ankunft so ein, dass Sie trotz evtl. Verzögerungen pünktlich zum Gerichtstermin erscheinen können.
Aktenzeichen: VerfGH 19/08, 21/08, 28/08 und 29/08