Verfassungsgerichtshof NRW verhandelt über das Haushaltsgesetz 2011
Am 19. Februar 2013, 10.30 Uhr, verhandelt der Verfassungsgerichtshof NRW über das Haushaltsgesetz 2011 vom 18. Mai 2011 (GV. NRW. S. 248).
Durch das Haushaltsgesetz 2011 wurde das Gesamtvolumen des Haushalts für das Jahr 2011 auf 55.261.161.600 Euro festgestellt. Die Ermächtigung zur Kreditaufnahme sollte mit 4.819,8 Mio. Euro die veranschlagten Investitionen um 897,8 Mio. Euro überschreiten.
Die Antragsteller – die 67 Abgeordneten der CDU-Fraktion im 15. Landtag Nordrhein-Westfalen – rügen u.a., die Regelungen des Haushaltsgesetzes 2011 verstießen gegen die verfassungsrechtlich verbindliche Kreditobergrenze.
Eine Entscheidung wird in dem Verhandlungstermin am 19. Februar 2013 noch nicht ergehen, sondern in einem noch anzuberaumenden Termin verkündet werden.