Kommunale Verfassungsbeschwerde wegen Kosten der Neuordnung des Alten- und Pflegerechts eingegangen
Die Kreise Recklinghausen und Soest sowie die Stadt Essen haben am 14. Oktober 2015 Verfassungsbeschwerde gegen das nordrhein-westfälische Alten- und Pflegegesetz, das Wohn- und Teilhabegesetz sowie die dazugehörigen Aus- und Durchführungsverordnungen erhoben. Mit diesen wurde das Alten- und Pflegerecht in Nordrhein-Westfalen reformiert. Die Beschwerdeführer machen geltend, sie seien wegen der damit verbundenen Aufgabenveränderungen in ihrem durch die Landesverfassung gewährleisteten Recht der gemeindlichen Selbstverwaltung, insbesondere in seiner Ausprägung durch die Konnexitätsbestimmungen in Art. 78 Abs. 3 LV NRW, verletzt.
Neben den beschwerdeführenden Kreisen Recklinghausen und Soest sowie der Stadt Essen sind am Verfahren die Landesregierung Nordrhein-Westfalen und der Landtag Nordrhein-Westfalen beteiligt.
Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet VerfGH 11/15.