Verfassungsgerichtshof verhandelt über Verfassungsbeschwerde der Stadt Tönisvorst gegen den Regionalplan Düsseldorf erst am 1. Dezember 2020
Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen hat auf Antrag eines Beteiligten den für Dienstag, den 10. November 2020, anberaumten Termin zur mündlichen Verhandlung über die Kommunalverfassungsbeschwerde der Stadt Tönisvorst gegen den Regionalplan Düsseldorf vom 8. Juni 2018 (vgl. Pressemitteilung vom 28. Oktober 2020) verlegt. Die mündliche Verhandlung findet nunmehr am Dienstag, den 1. Dezember 2020, 10.30 statt.
Hinweis für interessierte Bürgerinnen und Bürger
Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die an der mündlichen Verhandlung teilnehmen wollen, werden gebeten, ihren Teilnahmewunsch in der Zeit vom 23. November 2020, 12:00 Uhr, bis zum 30. November 2020, 12:00 Uhr, per E-Mail mitzuteilen (verfgh-pressestelle@ovg.nrw.de). Es wird darauf hingewiesen, dass die zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes während der Corona-Pandemie im Gerichtsgebäude gebotenen Maßnahmen zu einer Einschränkung des Platzangebots führen. Anmeldungen werden im Rahmen des verfügbaren Platzangebots grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Bereits für den ursprünglichen Verhandlungstermin eingegangenen Anmeldungen behalten ihrer Gültigkeit. Für den Fall einer Verhinderung am 1. Dezember 2020 wird um kurzfristige Abmeldung gebeten.
Hinweis für Medienvertreter
Für Medienvertreter stehen reservierte Sitzplätze zur Verfügung. Auch hier führen die pandemiebedingt gebotenen Schutzmaßnahmen zu einem eingeschränkten Platzangebot. Medienvertreter, die an der mündlichen Verhandlung teilnehmen möchten, müssen sich akkreditieren.
Sie werden gebeten, sich unter Vorlage einer Kopie des Presseausweises oder einer Arbeitgeberbestätigung in der Zeit vom 23. November 2020, 12:00 Uhr, bis zum 30. November 2020, 12:00 Uhr, per E-Mail (verfgh-pressestelle@ovg.nrw.de) unter Angabe einer E-Mail-Adresse anzumelden und mitzuteilen, ob Fernseh-, Foto- oder Rundfunkaufnahmen geplant sind. Bereits für den ursprünglichen Verhandlungstermin eingegangene Anmeldungen behalten ihre Gültigkeit. Für den Fall einer Verhinderung am 1. Dezember 2020 wird um kurzfristige Abmeldung gebeten.
Hinweis zu den Eingangskontrollen und zum Aufenthalt im Gerichtsgebäude
Beim Betreten des Gerichtsgebäudes findet eine Ausweis-, Personen- und Gepäckkontrolle statt. Dadurch kann es zu Wartezeiten kommen. Bitte richten Sie Ihre Ankunft so ein, dass Sie trotz evtl. Verzögerungen pünktlich zum Gerichtstermin erscheinen können. Während des Aufenthalts im Gerichtsgebäude besteht grundsätzlich die Verpflichtung, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Die Handhabung während der Sitzung obliegt der Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs.
Foto- und Fernsehaufnahmen
Foto-, Film- und Tonaufnahmen sind zulässig bis zum Beginn der Feststellung der Anwesenheit der Verfahrensbeteiligten durch die Präsidentin.
Aktenzeichen: VerfGH 10/19