Zusammenlegung der Kommunalwahlen mit der Europawahl: Verkündungstermin am 18. Februar 2009
Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen wird in dem verfassungsgerichtlichen Verfahren betreffend die Zusammenlegung der allgemeinen Kommunalwahlen mit den Europawahlen am
Mittwoch, 18. Februar 2009, 10.30 Uhr, Sitzungssaal I
eine Entscheidung verkünden.
Sitzplätze für Besucher können im Rahmen des verfügbaren Platzangebots bis zum
Montag, 16. Februar 2009, 12.00 Uhr,
reserviert werden (E-Mail: verfgh@ovg.nrw.de, Fax-Nr.: 0251/505-253).
Hinweis für Medienvertreter:
Für Medienvertreter stehen ebenfalls reservierte Sitzplätze zur Verfügung. Medienvertreter, die an der mündlichen Verhandlung teilnehmen möchten, müssen sich akkreditieren. Sie werden gebeten, sich bis
Montag, 16. Februar 2009, 12.00 Uhr,
schriftlich (E-Mail: verfgh-pressestelle@ovg.nrw.de, Fax-Nr.: 0251/505-429) anzumelden und mitzuteilen, ob Fernseh-, Foto- oder Rundfunkaufnahmen geplant sind. Für Fernseh- und Fotoaufnahmen bleibt eine Poolbildung vorbehalten.
Hinweis zu den Eingangskontrollen
Beim Betreten des Gerichtsgebäudes findet eine Ausweis-, Personen- und Gepäckkontrolle statt. Dadurch kann es zu Wartezeiten kommen. Bitte richten Sie Ihre Ankunft so ein, dass Sie trotz evtl. Verzögerungen pünktlich zum Gerichtstermin erscheinen können.
Aktenzeichen: VerfGH 24/08