Wechsel bei den Wahlmitgliedern des Verfassungsgerichtshofs NRW: Prof. Dr. Löwer scheidet aus, Dr. Heusch tritt ein
Mit Ablauf des Monats Juni 2014 scheidet Prof. Dr. Wolfgang Löwer wegen Erreichens der Altersgrenze von 68 Jahren aus dem Verfassungsgerichtshof aus.
Prof. Dr. Löwer hat nach dem Studium der Rechtswissenschaft und den beiden juristischen Staatsexamen 1971 und 1975 im Jahr 1978 an der Rechtwissenschaftlichen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn im Jahr 1978 promoviert und sich im Jahr 1984 habilitiert. Sodann war er zunächst an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und an der Freien Universität Berlin als Professor tätig. Seit 1990 ist er Professor für Öffentliches Recht und Wirtschaftsrecht an der Universität in Bonn. Von Mai 2006 bis zum heutigen Tage ist er eines der vier vom Landtag NRW gewählten Wahlmitglieder des Verfassungsgerichtshofs.
An seine Stelle tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2014 Präsident des Verwaltungsgerichts Düsseldorf Dr. Andreas Heusch, den der Landtag NRW bereits im Juni 2012 zum stellvertretenden Mitglied und damit zugleich als Nachfolger von Prof. Dr. Löwer gewählt hatte.
Dr. Heusch, 1964 geboren, begann seine richterliche Laufbahn 1994 beim Verwaltungsgericht Düsseldorf. Ab dem Jahr 2000 war er für drei Jahre an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet und dort als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig. Im Jahr 2002 wurde er zum Richter am Oberverwaltungsgericht befördert und kurz darauf zusätzlich als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Verfassungsgerichtshof NRW abgeordnet. Im Juni 2006 wechselte er in das Justizministerium NRW; dort wurde er ein Jahr später zum Ministerialrat ernannt. Im Ministerium leitete er drei Jahre das u.a. für die Personalangelegenheiten der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit zuständige Referat und war Justitiar des Justizministeriums. Seit Juli 2009 ist Dr. Heusch Präsident des Verwaltungsgerichts Düsseldorf. Dr. Heusch ist verheiratet und Vater von vier Kindern.