Organstreitverfahren wegen Ablehnung von Beweisanträgen durch "PUA II - Hackerangriff/Stabstelle": Verkündungstermin am 14. Juli 2020
Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen hat in dem Organstreitverfahren wegen Ablehnung von Beweisanträgen durch den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss II der 17. Wahlperiode des nordrhein-westfälischen Landtags "PUA II – Hackerangriff/Stabstelle" Termin zur Verkündung einer Entscheidung auf
Dienstag, 14. Juli 2020, 10.30 Uhr,
anberaumt.
Der Termin findet - wie bereits die mündliche Verhandlung am 16. Juni 2020 - in der Eingangshalle des Gerichtsgebäudes statt, um den zum Gesundheitsschutz während der Corona-Pandemie gebotenen Abstand gewährleisten zu können.
Einzelheiten zum Gegenstand des Verfahrens können der Pressemitteilung vom 27. Mai 2020 entnommen werden.
Hinweis für interessierte Bürgerinnen und Bürger
Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die an dem Verkündungstermin teilnehmen wollen, werden gebeten, ihren Teilnahmewunsch in der Zeit vom 3. Juli 2020, 8:00 Uhr, bis zum 9. Juli 2020, 12:00 Uhr, per E-Mail mitzuteilen (verfgh-pressestelle@ovg.nrw.de). Anmeldungen werden im Rahmen des verfügbaren Platzangebots grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Eine Benachrichtigung erfolgt nach Ablauf der Anmeldefrist.
Hinweis für Medienvertreter
Für Medienvertreter stehen ebenfalls reservierte Sitzplätze zur Verfügung. Medienvertreter, die an dem Verkündungstermin teilnehmen möchten, müssen sich akkreditieren.
Sie werden gebeten, sich unter Vorlage einer Kopie des Presseausweises oder einer Arbeitgeberbestätigung in der Zeit vom 3. Juli 2020, 8:00 Uhr, bis zum 9. Juli 2020, 12:00 Uhr, per E-Mail (verfgh-pressestelle@ovg.nrw.de) unter Angabe einer E-Mail-Adresse anzumelden und mitzuteilen, ob Fernseh-, Foto- oder Rundfunkaufnahmen geplant sind.
Hinweis zu den Eingangskontrollen
Beim Betreten des Gerichtsgebäudes findet eine Ausweis-, Personen- und Gepäckkontrolle statt. Dadurch kann es zu Wartezeiten kommen. Bitte richten Sie Ihre Ankunft so ein, dass Sie trotz evtl. Verzögerungen pünktlich zum Gerichtstermin erscheinen können.
Foto- und Fernsehaufnahmen
Foto-, Film- und Tonaufnahmen sind zulässig grundsätzlich bis zum Beginn der Feststellung der Anwesenheit der Verfahrensbeteiligten durch die Präsidentin. Urteilsverkündungen können vollständig in Bild und Ton übertragen werden.
Aktenzeichen: VerfGH 6/20