Informationen zu Datenverarbeitungen
Die nachfolgenden Informationen betreffen die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen. Personenbezogene Daten sind gemäß Art. 4 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.4.2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (EU-Datenschutz-Grundverordnung, EU-DSGVO) alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen; anonymisierte oder pseudonymisierte Daten sind nicht personenbezogen. Eine Verarbeitung personenbezogener Daten kann z.B. in Form der Erhebung, Speicherung, Verwendung, Übermittlung, Bereitstellung zum Abruf, Veränderung oder Löschung erfolgen.
Nachfolgend finden Sie Informationen darüber, welche personenbezogenen Daten typischerweise im verfassungsgerichtlichen Verfahren erhoben werden, wo bzw. bei wem sie erhoben werden und wie wir mit diesen Daten umgehen. Zudem informieren wir Sie über Ihre Datenschutzrechte und über die diesbezüglichen Ansprechpartner.
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen
Königsstraße 51-53
48143 Münster
Telefon: +49 251 131319-0
Telefax: +49 251 131319-30
E-Mail: datenschutz@ovg.nrw.de
Zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage verarbeitet der Verfassungsgerichtshof personenbezogene Daten?
Um seine verfassungsrechtliche und gesetzliche Aufgabe zu erfüllen, benötigt der Verfassungsgerichtshof die Kenntnis der in den jeweiligen verfassungsgerichtlichen Verfahren oder im Rahmen der Gerichtsverwaltung relevanten Tatsachen; zu diesen können personenbezogene Daten gehören. Dies geschieht auf der Grundlage der EU-Datenschutz-Grundverordnung, insbesondere deren Art. 6 Abs. 1 Buchst. a, c oder e, Abs. 2 und 3, in Verbindung mit dem Gesetz über den Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen (Verfassungsgerichtshofgesetz, VerfGHG NRW) sowie dem Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW). Nach Art. 9 Abs. 2 Buchst. f EU-DSGVO können auch besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 Abs. 1 EU-DSGVO verarbeitet werden, soweit dies bei Handlungen der Gerichte im Rahmen ihrer justiziellen Tätigkeit erforderlich ist.
Wie werden die Daten verarbeitet?
Die Gerichtsakten werden in Papierform geführt, zudem wird eine elektronische Fassung in einem elektronischen Verfahrensverzeichnis gespeichert.
Die Beteiligten können während des Verfahrens die Gerichtsakten und die dem Gericht vorgelegten Akten gemäß § 16 Abs. 2 VerfGHG NRW und § 6 Abs. 3 Satz 1 Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofs einsehen. Dritten sowie nach Abschluss des Verfahrens den Beteiligten kann Akteneinsicht gewährt werden, wenn ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wird (§ 6 Abs. 3 Satz 2 Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofs). Die Akten werden an andere Gerichte oder Behörden nicht herausgegeben; über Ausnahmen entscheidet der Verfassungsgerichtshof (§ 6 Abs. 4 Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofs). Nach Abschluss des Verfahrens werden die Akten, wenn sie nicht mehr benötigt werden, dem Landesarchiv angeboten (vgl. § 4 Abs. 1 ArchivG NRW).
An die Gerichtsverwaltung übermittelte persönliche Daten (z.B. Name, Adresse, E-Mail-Anschrift, z.B. für die Übersendung einer anonymisierten Gerichtsentscheidung) können aufgrund eines elektronischen Speicher- und Zugriffssystems nur von den für die Bearbeitung Ihres Anliegens zuständigen Mitarbeitern (und ihren Vertretern) verarbeitet werden. Die Verwaltungsakten werden grundsätzlich in Papierform geführt und elektronisch gespeichert, soweit und solange dies zur Bearbeitung Ihres Anliegens erforderlich ist. Bei der Bearbeitung Ihres Anliegens arbeiten wir gegebenenfalls mit anderen Stellen der Landesverwaltung zusammen, die personenbezogene Daten in unserem Auftrag technisch verarbeiten. An diese werden Ihre personenbezogenen Daten, soweit erforderlich, übermittelt.
Bei der Nutzung unseres elektronischen Informationsangebots auf der Homepage werden personenbezogene technische Daten für die Funktionalitäten und die Sicherheit des Angebots (vgl. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. e EU-DSGVO) erhoben.
Der Verfassungsgerichtshof verwendet technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen, um personenbezogene Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Veränderung, Vernichtung, Verlust, unbefugten Zugang oder Offenlegung zu schützen.
Welche Datenschutzrechte haben Betroffene?
Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung haben von der in gerichtlichen Verfahren erfolgenden Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Personen verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus den Art. 15 bis 18 und 21 EU-DSGVO. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Justizverwaltung gelten die EU-Datenschutz-Grundverordnung und das Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen.
Recht auf Auskunft
Art. 15 EU-DSGVO gewährt ein Recht auf Auskunft über verarbeitete personenbezogene Daten. In einem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen möglichst präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern, zum Beispiel indem Sie angeben, aufgrund welcher Tatsachen bzw. in welchem Verfahren Sie von einer Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch den Verfassungsgerichtshof ausgehen.
Recht auf Berichtigung
Wenn personenbezogene Daten nicht (mehr) zutreffend sind, kann nach Art. 16 EU-DSGVO die Berichtigung beantragt werden. Sollten personenbezogene Daten unvollständig sein, kann eine Vervollständigung verlangt werden.
Recht auf Löschung
Nach Art. 17 EU-DSGVO kann unter bestimmten Umständen die Löschung personenbezogener Daten begehrt werden. Ob ein solcher Anspruch besteht, hängt u. a. davon ab, ob die betroffenen Daten zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben noch benötigt werden.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Gemäß Art. 18 EU-DSGVO kann gegebenenfalls eine Einschränkung der Verarbeitung der persönlichen Daten verlangt werden.
Recht auf Widerspruch
Ein Widerspruch gegen die Verarbeitung persönlicher Daten kann nach Art. 21 EU-DSGVO in Betracht kommen.
Wer sind Ihre Ansprechpartner?
Anträge in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie an die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs richten, per E-Mail an datenschutz@ovg.nrw.de oder schriftlich (Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster).
Darüber hinaus können Sie sich gemäß Art. 38 Abs. 4 EU-DSGVO mit Fragen an den Datenschutzbeauftragten des Verfassungsgerichtshofs wenden, schriftlich (Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster) oder per E-Mail an datenschutzbeauftragter@ovg.nrw.de . Der Datenschutzbeauftragte ist jedoch nicht für das Handeln des Gerichts im Rahmen seiner rechtsprechenden Tätigkeit zuständig.
Recht auf Beschwerde
Gegen Datenverarbeitungen im Rahmen der Justizverwaltung können Sie Beschwerde einlegen bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen. Ihre Kontaktdaten lauten:
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf, Telefon: 0211/38424-0, Fax:0211/38424-10, E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de .